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VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; jüdische Nationalität nach Personenstandsurkunde (verneint); Integrationsprognose (negativ); keine unzulässige Rückwirkung durch neue Regelungen der Aufnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 23.11.2009 - 19 C 09.2657
Verfahrensanordnung des Bundesministeriums des Innern vom 24. Mai 2007
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622
Eine derartige Anordnung ist nicht wie eine Rechtsvorschrift aus sich heraus, sondern als Willenserklärung des Bundesministeriums des Innern unter Berücksichtigung des wirklichen Willens des Erklärenden und ihrer tatsächlichen Handhabung, d.h. der vom Urheber gebilligten und geduldeten tatsächlichen Verwaltungspraxis auszulegen und anzuwenden (…so ausdrücklich BVerwG, a.a.O., Abs. 17; aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009, 19 C 09.2657, Abs. 7).Auch für den Kläger zu 2) und die Kinder existieren keine Personenstandsurkunden im Sinn von Nr. 1. 2 a) der Verfahrensanordnung BMI (aA BayVGH, Beschluss vom 23.11.2009 - 19 C 09.2657, worin entscheidungserheblich nicht auf den Inhalt einer entsprechenden Personenstandsurkunde abgestellt wird, sondern darauf, dass an der Abstammung von einem jüdischen Elternteil Zweifel nicht bestehen).
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu Urteil vom 29.8.1995, 9 C 391/94 - Juris -) kann niemand darauf vertrauen, dass der Gesetzgeber oder - wie hier - die ausführende Verwaltung die erforderlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines bestimmten Rechtsstatus nicht für die Zukunft modifiziert. - BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99
Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende …
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (1 C 19/99 - Juris -) zu der insoweit deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG 1990 ausgeführt, dass eine Anordnung der obersten Landesbehörde in deren freiem Ermessen steht, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive (d.h. bei § 23 Abs. 2 AufenthG die Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland) begrenzt ist. - VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01623
Aufnahmeverfahren; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; …
Auszug aus VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 19 K 08.01622
Im Nachgang wurde noch vorgetragen, dass es sich bei der Klägerin zu 1) um die Schwester der Klägerin zu 1) aus dem Verfahren AN 19 K 08.01623 handele.